Kaufvertrag über eine Rassekatze

 

Zwischen dem Züchter

 

 

Name: 

Straße: 

PLZ/Ort: 

Tel.:

Mob.: 

E-Mail : 

 

 

und dem Käufer:§1: Der Käufer erwirbt die Katze:

 

 

Name:

Straße:

PLZ/ Ort:

Tel.:

E-Mail:

 

 

geboren:                                             Rasse: 

Farbe:                                                 ZB.Nr.:

Geschlecht:

 

 

werden folgende Vereinbarungen getroffen:

 

 

§2: Kaufpreis, Übergabe, Rücktritt:

 

 

Der Kaufpreis beträgt Euro                            ,- in Worten:                                         Euro.

Bei Reservierung den Katzen ist eine Anzahlung in Höhe von 200,- Euro (in Worten: zweihundert Euro ) zu entrichten. Eingang der Anzahlung am:

Der Restbetrag von Euro Euro (in Worten: Euro ) wird am Tag der Übergabe fällig. Übergabedatum:

 

 

Es handelt sich hierbei um ein Liebhabertier, welches nicht zur Zucht zugelassen ist. Der hier genannte Kaufpreis ist ein ermäßigter Preis unter der Bedingung, dass die Katze/ Kater bis zum 12. Lebensmonat kastriert wird und somit keine Nachzucht entsteht. Der Käufer verzichtet daher zunächst auf die Aushändigung der Ahnentafel. Diese bleibt treuhänderisch bis zur Kastration des Tieres bei der Züchterin. Der Originalstammbaum wird dem Käufer ausgehändigt, sobald die Züchterin die beigefügte Kastrationsbescheinigung erhalten hat.

Der Käufer hat die Möglichkeit, vor Übergabe des Tieres ohne Angabe von Gründen von der Kaufvereinbarung zurück zu treten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.Für diesen Fall darf eine Kostenpauschale in Höhe von 200,- Euro der Anzahlung als Unkostenerstattung vom Verkäufer einbehalten werden.

 

 

§3: Eigentumsvorbehalt:

 

 

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das o. g. Tier und die dazugehörigen Papiere Eigentum des Züchters.

 

 

§4: Gewährleistung u.a.:

 

 

Der Verkäufer/Züchter versichert, dass das verkaufte Tier mit dem aus dem Stammbaum ersichtlichen Tier identisch ist.

Der Züchter versichert weiterhin, dass das o. g. Tier zum Zeitpunkt der Übergabe gesund, frei von ansteckenden Krankheiten ist (s. Gesundheitsbescheinigung), ordnungsgemäß entwurmt und 2x gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen geimpft ist.

Der Züchter verpflichtet sich, den Käufer bei Fragen zu Haltung und Pflege des erworbenen Tieres jeder Zeit zu beraten und zu informieren.

Der Züchter versichert außerdem, dass ihm keine offensichtlichen Mängel, sowie Krankheiten (erworbene oder vererbte) bekannt sind.

Für wachstumsbedingte Veränderungen einzelner Rasse– Farbmerkmale, Augenfarbe und die Entwicklung des Tieres selbst, kann der Verkäufer/ Züchter naturgemäß nicht haften.

 

Der Käufer hat das Tier besichtigt und kauft dieses, wie gesehen.Spätere Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz, Wandlung oder Minderung wegen äußerlich erkennbarer Mängel, oder später auftretenden entwicklungs- und umweltbedingten Wesensmerkmalen des Tieres gegenüber dem Züchter, sind ausgeschlossen.

Der Verkäufer übernimmt für Zuchttauglichkeit und Ausstellungserfolge keine Gewähr.

Mit der Übergabe geht das Risiko für die Gesundheit der Katze auf den Käufer über.

 

 

§5: Nebenpflichten des Käufers, Vertragsstrafe u.a.:

 

 

a) Der Käufer verpflichtet sich, das Tier nur für sich selbst und nicht als Zwischenkäufer für andere Personen zu erwerben.

b) Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, vor dem Erwerb des Tieres einwandfrei

festzustellen, ob ihm die Haltung des Tieres erlaubt ist und es ihm des Weiteren möglich ist es artgerecht zu halten und zu pflegen, sowie für ausreichende medizinische Betreuung Sorge zu tragen und es nicht unbeaufsichtigt frei streunen zu lassen.

c) Eine Abgabe an Tierheime, Zoohandlungen oder Versuchslabore, sowie das Aussetzen des Tieres ist dem Käufer untersagt.

d) Bei einem Wohnungswechsel ist dem Züchter die neue Adresse unverzüglich mitzuteilen.

e) Es ist verboten, die Katze ohne medizinische Indikation einschläfern zu lassen.Sollte ein Einschläfern aus medizinischen Gründen für nötig erachtet werden.

 

f) Wurde eine Katze als Liebhabertier erworben, so ist es dem Käufer nicht gestattet, mit ihr zu züchten oder sie anderen Personen zu Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet die Liebhaberkatze zwischen dem 6 und 8 Lebensmonat kastrieren/sterilisieren zu lassen. Nach erfolgter Kastration/Sterilisation ist dem Züchter unaufgefordert ein tierärztliches Attest, dass genau Angaben zum Tier enthält über den Eingriff vorzulegen.

Sollte nachträglich der Wunsch aufkommen, mit einer als Liebhabertier erworbenen Katze zu züchten, so ist dies vorher mit dem Züchter abzuklären. Gestattet der Züchter das Vorhaben, so verpflichtet sich der Käufer den Differenzbetrag zum Zucht- und Ausstellungstier in Höhe von € 800,00 (in Worten: achthundert Euro ) je Kitten an den Züchter zu entrichten.

Ist dieses geschehen, so wird vom Züchter jede mögliche Information und Hilfe an den Käufer über züchterische Fragestellungen, Geburtshilfe, Vereins- und Ausstellungswesen weiter gegeben.

g) Die Verpaarung des Tieres mit fremdrassigen Tieren ist grundsätzlich verboten.g)

h) Wird eine der in §5 1a) bis h) genannten Verpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt, wird eine Vertragsstraffe in Höhe von € 1.500,00 (in Worten: tausendfünfhundert) fällig. Außerdem hat der Züchter das Recht, das Tier soweit möglich ohne Anspruch des Käufers auf Kaufpreis Erstattung mit allen dazugehörigen Papieren zurück zu fordern.

Sollten sich zwingende Gründe ergeben, aus denen die gekaufte Katze nicht behalten werden kann, so gilt das Vorkaufsrecht des Züchters als vereinbart. Der Züchter hat im Falle der Anzeige der Weiterveräußerung durch den Käufer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige zu erklären, ob er von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte. Macht er davon Gebrauch, muss er dem

Käufer höchstens Euro €200,00 (in Worten: zweihundert) zurückerstatten.

Sollte er dieses nicht in Anspruch nehmen ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer über den Verbleib des Tieres ( Name, Anschrift, Telefonnummer des neuen

Besitzers ) umgehend zu informieren.

Eine Weiterveräußerung des o. g. Tieres durch den Käufer (falls der Züchter von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht), darf nur als Kastrat erfolgen.

Dem Züchter ist hierüber ein tierärztliches Attest mit allen Angaben zum Tier (laut Stammbaum), sowie das Datum der Kastration mit Stempel und Unterschrift, sowie Adresse des behandelnden Tierarztes, der die Kastration vorgenommen hat, unverzüglich im Original zuzusenden. Die Angaben zum Tier (laut Stammbaum) haben durch den Tierarzt zu erfolgen.

Der Züchter hat das Recht, sich nach Voranmeldung und zu angemessenen Tageszeiten von der artgerechten Haltung und dem Gesundheitszustand der Katze zu überzeugen.

Im Zweifelsfall darf der Züchter die Katze mitnehmen, um sie tierärztlich untersuchen zu lassen, oder die Untersuchung vor Ort vornehmen zu lassen. Die hierdurch entstehenden Kosten, sowie die Kosten für eine eventuelle Weiterbehandlung des Tieres, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers.

 

 

Sollte der tierärztliche Befund eine schlechte gesundheitliche Verfassung des Tieres, hervorgerufen durch nicht artgerechte Haltung und Pflege ergeben, muss der Käufer dem Züchter das Tier auf Verlangen und ohne Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises mit allen dazu gehörenden Papieren heraus geben.

 

Bei schlechter, insbesondere tierschutzwidriger Haltung und ebensolchem Verhalten des Käufers gegenüber dem o. g. Tier erfolgt eine Anzeige beim Tierschutzverein.

 

 

§6 Schriftform, Zusatzvereinbarungen:

 

 

Besondere Absprachen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der

Schriftform.

 

Zusatzvereinbarungen:

Liebhabertier - Stammbaum wird nach erfolgter Kastration bzw. Sterilisation sofort ausgehändigt.

 

 

§7 Gerichtsstand:

 

 

Bei Streitigkeiten ist der Gerichtsstand der Wohnort des Züchters.

Käufer und Züchter erhalten je ein Exemplar des Kaufvertrages.

 

Der Käufer hat den Kaufvertrag gelesen und erklärt sich durch seine Unterschrift mit allen Punkten des Kaufvertrages einverstanden.

 

 

Ort/ Datum (Vorvertrag-Anzahlung)                                                               Ort/ Datum (Anzahlung)

                                                             

 

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Unterschrift des Verkäufers/  Züchters                                                            Unterschrift des Käufers

 

 

 

 

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Betrag in Höhe von € ……. erhalten:

 

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Datum/ Unterschrift